Übergangshilfe Unna

Ein Verein mit 30 jähriger Tradition!

Die Übergangshilfe Unna e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der überkonfessionell und unabhängig tätig ist. Seit über 30 Jahren engagiert er sich für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Der Verein verfolgt das Ziel, Menschen mit einer psychischen Behinderung in ihrer Lebenssituation zu stärken, zu unterstützen und zu begleiten und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und zu erhalten.

Konkret bietet der Verein:

  • Ambulant Betreutes Wohnen, um das selbstständige Wohnen in der eigenen Wohnung zu erhalten und eine „normale Lebensführung“ zu ermöglichen
  • Konkrete Angebote, die eine normale Teilhabe am Leben ermöglichen (Kontaktcafé, Spiel- und Sportgruppen etc.)
  • Betreuung bei Pflegebedarf

Die Angebote und Aktivitäten der Übergangshilfe Unna e.V. ergeben sich aus den konkreten Wünschen und Bedarfslagen der Hilfesuchenden und passen sich diesen immer wieder neu an.

Die Übergangshilfe Unna e.V. ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und anerkannter Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach § 75 SGB XII.

Angebote des Vereins im Überblick

Ambulant Betreutes Wohnen

Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine individuelle aufsuchende Hilfe und verfolgt das Ziel, Menschen mit psychischer Erkrankung dabei zu unterstützen, ihren Alltag in der eigenen Wohnung zu organisieren. Damit können verschiedene Maßnahmen verbunden sein, die im Hilfeplanverfahren abgestimmt werden.

Sonstige Angebote

Über die wohnbegleitenden Hilfen hinaus bietet der Verein Mensch mit psychischer Erkrankung einen Rahmen, in dem sie „normalen“ Aktivitäten nachgehen können, wie z.B. die Teilnahme an einer Sportgruppe. Im Laufe der Zeit hat der Verein verschiedene Spiel- und Sportgruppen aufgebaut, ein Möbellager eingerichtet, in dem geschreinert und gebaut werden kann und ein Kontaktcafé gegründet. Diese Aktivitäten trägt der Verein durch seine Mitarbeiter*innen und ehrenamtliches Engagement.

Betreuung bei Pflege

Wenn neben der psychischen Erkrankung weitere, gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen vorliegen, die einen Pflegegrad begründen, kann der Verein Entlastung bei der Pflege und pflegerische Betreuung anbieten. Dies bezieht sich auf sogenannte Entlastungsangebote nach § 45a SGB XI. Über die Entlastungsangebote hinaus erforderliche Pflegeleistungen müssen durch anerkannte Pflegedienste erbracht werden. Die Übergangshilfe kann bei der Auswahl eines passenden Pflegedienstes behilflich sein.